Bestattungsvorsorge

Treuhandkonto – geschützt auch im Pflegefall

Im Rahmen der Bestattungsvorsorge angelegte Gelder gehören in der Regel zum sogenannten „Schonvermögen“ – d. h.: Ihre Bestattungsvorsorge ist auch im Pflegefall vor dem Zugriff durch das Sozialamt geschützt. Empfehlenswert ist hier besonders die Anlage auf einem Treuhandkonto, die auch bei gehobenerem Niveau eine gute Sicherheit garantiert. Über die weiteren Details und die genauen Bestattungsvorsorgefreibeträge in unserer Region informieren wir Sie gerne im persönlichen Gespräch.