Bestattungsvorsorge

Eine hilfreiche Maßnahme – die Patientenverfügung

Durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit können Menschen in die Lage geraten, nicht mehr selbstbestimmt handeln zu können. Jeden kann ein solcher Schicksalsschlag treffen. Unter Umständen sind die gesundheitlichen Folgen so schwer, dass Patienten künstlich am Leben erhalten werden. Wer das für sich ausschließen und der Medizin Grenzen setzen will, sollte eine Patientenverfügung verfassen.
Dabei handelt es sich um eine schriftliche Erklärung, in der genau festgelegt wird, unter welchen Bedingungen welche medizinische Behandlung erfolgen soll – und wann keine Maßnahmen erwünscht sind.

Ein solches Schreiben kann formlos aufgesetzt werden, eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig. Allerdings muss der Text mit Datum und Unterschrift unterzeichnet sein.

Es ist ratsam, die Verfügung regelmäßig (zum Beispiel jedes Jahr) neu zu unterschreiben und sie außerdem an einem leicht auffindbaren Ort zu hinterlegen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der zugehörigen Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Bitte beachten Sie:

Diese Erklärungen zur Patientenverfügung sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.